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| Beweissicherung nach Verkehrsunfall |
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| Bei den meisten Unfällen mit Sachschaden, denen keine erhebliche Ordnungswidrigkeit oder Straftat zugrunde liegt, sorgt die Polizei lediglich für den Austausch der Personalien der Unfallbeteiligten (in einigen Bundesländern kommt sie gar nicht mehr zur Unfallstelle!). |
| Die Beweissicherung zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche ist somit Sache der Unfallbeteiligten. |
| An der Unfallstelle ist in der Regel noch alles klar. Die Beteiligten einigen sich und „einer“ gibt die vermeintliche Schuld zu. Wenn jedoch das gesamte Ausmaß des Schadens bekannt wird, wendet sich das Blatt oftmals und der Begriff der Teilschuld steht plötzlich im Raum. Bei der anschließenden zivilrechtlichen Auseinandersetzung ist in vielen Fällen eine eindeutige Schuldzuweisung nicht mehr möglich. |
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| Markieren und Sichern relevanter Unfallspuren und Fahrzeugendstände unter Einsatz moderner Verfahren der Sicherungstechnik; so können z.B. gefertigte Lichtbilder im Bedarfsfall mit computergestütztem Monobildauswerteverfahren weiterverarbeitet werden. |
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| Bundesweit bietet die GFU AG zu der für jeden Autofahrer notwendigen Dienstleistung, ergänzend eine Service-Card an, die diese Leistungen vor Ort abdeckt. Im Falle eines Unfalls entstehen für den Auftraggeber unabhängig von der Schuldfrage keine zusätzlichen Kosten. Er ist von jedem weiteren Kostenrisiko in Bezug auf einen Sachverständigen freigestellt. |